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Es ist aus unserer Sicht bedauerlich, dass auf Initiative einiger ohne aktuelle Gründe ein neuer Fußballverein in der Gemeinde Neuenhagen gegründet worden ist. Das müssen wir leider akzeptieren. Folglich erklärten wir in einer Vielzahl von Gesprächen mit Vertretern des neuen Vereins immer: wir stellen auf der Grundlage eines Unterpachtvertrages ausreichend Trainings- und Heimspielmöglichkeiten den Jahn-Sportplatz zur Verfügung, sobald uns dazu ein Antrag – möglichst mit konkreten Zeiten – vorgelegt wird. Ein solcher Antrag ist bis heute bei uns nicht eingegangen. Offensichtlich, weil der Verein eine Nutzung direkt bei der Gemeinde begehrt. Weitere Gespräche ohne konkrete Antragstellung führen zu nichts, was die Vergangenheit bewiesen hat, und bedeuten nur Zeitverschwendung.

Es besteht ein Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und der Sportgemeinschaft Rot-Weiß Neuenhagen bis zum Jahre 2025, so dass die Gemeinde über die Vergabe von Nutzungsrechten am Sportplatz an den Fußballclub nicht entscheiden darf; das ginge nur über einen Unterpachtvertrag zwischen den beiden Vereinen. Offensichtlich will der neue Fußballverein die Rechtsauffassung vom Bürgermeister nicht akzeptieren.

Das Schreiben unseres Schatzmeisters Matthias Biener vom 6. Juli (siehe unten) ist eine Reaktion auf das Vorgehen des Vorstandes des neuen Fußballclubs, indem er für den 2. Juli ein Fußballturnier „ALTHERREN-CUP 2011“ auf dem Jahn-Sportplatz vorbereitet und durchgeführt hat, obwohl wir das alleinige Nutzungsrecht besitzen und ohne dass wir davon zuvor in Kenntnis gesetzt worden waren.

Abschließend erklären wir noch einmal, dass wir jederzeit auf entsprechendem Antrag zum Abschluss eines Unterpachtvertrages bereit sind und somit die Nutzung des Jahn-Sportplatzes durch die Fußballer des neuen Vereins garantiert ist.

E-Mail vom 06.07.2011 des Schatzmeisters der SG Rot-Weiss Neuenhagen an den Präsidenten des neuen Fußballclubs:

Sehr geehrter Herr Huth,

aus gegebenem Anlass (02.07.2011) weist der Vorstand der SG Rot-Weiß Neuenhagen vorsorglich darauf hin, dass Ihr Fußballclub keinerlei Rechte besitzt, unseren Jahn-Sportplatz zu nutzen. Folglich wäre jegliche Nutzung von Sportlern Ihres Fußballclubs widerrechtlich und als Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB zu bewerten, was strafrechtliche Konsequenzen auslösen würde.
Wir gehen davon aus, dass Sie als Präsident des neuen Fußballvereins um die Problematik wissen und Sie Ihre Übungsleiter und Trainer bereits entsprechend unterrichtet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Biener
Schatzmeister der SG Rot-Weiß Neuenhagen