BEITRAGSORDNUNG

Liebe Tanzfreundinnen und Tanzfreunde, wenn Ihr Euch entschieden habt, nach ein oder zwei Schnupperterminen bei uns mitzumachen, dann beginnt Eure Mitgliedschaft ab dem Folgemonat. Diese wird schriftlich beantragt – ein entsprechendes Formular erhaltet Ihr von Euren Trainern.

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 22,00 Euro pro Person (Abteilungsbeschluss). Es wird einmalig eine Aufnahmegebühr seitens der SG Rot-Weiß Neuenhagen von 6,00 Euro pro Person fällig. In den Mitgliedsbeiträgen sind alle Kosten zur Aufrechterhalten der Aktivitäten der Abteilung wie z.B. abzuführende Vereinsbeiträge (derzeit 5,00 Euro pro Person pro Monat), Übungsleiteraufwandsentschädigung, Musik- und Technikkosten, Mieten, Kosten für Presse, Werbung, Präsente, Veranstaltungsmaterialien usw. enthalten.

Bei Kündigung Eurer Mitgliedschaft bitten wir Euch, dies schriftlich zu tun. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer nicht von vornherein befristeten Mitgliedschaft 2 Monate. Eine Befristung von vornherein ist möglich, ebenso eine ruhende Mitgliedschaft (z.B. bei schwerer Erkrankung). Bei ruhender Mitgliedschaft sind die monatlichen Kosten verringert auf 10,00 Euro. Es wird darum gebeten, die ruhende Mitgliedschaft schriftlich zu beantragen, sobald die Notwendigkeit hierfür absehbar ist.

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind im Voraus, spätestens jedoch im Laufe des jeweiligen Monats per Überweisung bzw. Dauerauftrag auf das Konto der Abt. Gesellschaftstanz bei der Sparkasse MOL, BLZ 170 540 40, Konto 3000250327, zu entrichten.

 Bei Doppel- und Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Abteilungen der SG Rot-Weiß Neuenhagen reduziert sich der Beitrag um den aktuellen Mitgliedsbeitrag für die SG Rot-Weiß Neuenhagen (derzeit 5,00 Euro). 

Stand: April 2012