Gerd-Dieter Kurz

mit der Ehrennadel des KSB ausgezeichnet

Beim 33. Sportlerball der SG Rot-Weiß Neuenhagen am Samstag, dem 3. Dezember 2011, wurde der Vorsitzende Gerd-Dieter Kurz mit der Ehrennadel des Kreissportbundes Märkisch-Oderland ausgezeichnet. Der Vorsitzende des KSB, Dieter Schäfer, überreichte Gerd-Dieter die Ehrennadel im Beisein des Bürgermeisters von Neuenhagen, Jürgen Henze. Dieter Schäfer lobte den Mut, die Weitsicht und das Engagement unseres Vorsitzenden; Gerd-Dieter Kurz habe den Verein in einer schwierigen Zeit übernommen und das Schiff trotz erheblicher Widerstände in die richtige Richtung gesteuert.

Auch in diesem Jahr wurden weitere herausragende Sportler und Funktionäre des Vereins ausgezeichnet. Erstmals wurde die Ehrennadel der SG Rot-Weiß Neuenhagen für besondere Verdienste um den Verein und den Sport in Neuenhagen verliehen. Mit der Ehrennadel wurden ausgezeichnet:
Peter Bernsdorf (Handball), 
 Matthias Biener (Schatzmeister), Detlef Braun (Judo), Birgit Buchcik (Line Dance), Dietmar Grumbach (Seniorengymnastik), Norbert Heinze (Fußball), Martin Hübchen (Behindertenkegeln), Jörg Hübner (Handball), Peter Irrgang (Kegeln), Alexander Merk (Ju-Jutsu), Gerald Sachs (Handball), Regina Schatz (Geschäftsstelle), Uwe Tröger (Schach), Dr. Sven von Ende (Judo) und Klaus Wohlgemuth (Tischtennis). 

Die Ehrenurkunde des Vereins für besondere Verdienste erhielten:
Kai Sumida (Badminton), Christine Geißler (Badminton), Ulrike Oeser (Badminton), Manfred Flick (Badminton), Jürgen Bandrack (Line Dance), Nathalie Will (Judo), Luca Cruz Fackiner (Ju-Jutsu), Antje Pritschow (Gesellschaftstanz), Heinz Völker (Fußball) und Horst Volkmann (Tischtennis).

SG Rot-Weiß gewinnt Rechtsstreit gegen Fußballclub

120px-Balance_justice.JPG
Am 18. Oktober 2011 hat das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes die Berufung des Fußballclubs gegen das Urteil vom 8. September 2011 zurückgewiesen und im Gegenzug der Berufung der SG Rot-Weiß Neuenhagen stattgegeben. Damit wurde das Urteil vom September aufgehoben; allein die Geldstrafe in Höhe von 250,- Euro ist bestehen geblieben und muss vom Fußballclub bezahlt werden.

In der Beweisaufnahme wurde bestätigt, dass ein Verantwortlicher des Fußballclubs in etwa 70 Spielerpässen die Austragung der Vereinsmitgliedschaft bei der SG Rot-Weiß Neuenhagen unrechtmäßig vorgenommen hat. Darüber hinaus ist die Schuld des Fußballclubs eindeutig festgestellt worden, so dass ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.

Die SG Rot-Weiß Neuenhagen hat auch nach diesem Urteil kein Interesse an einer Fortsetzung der Auseinandersetzungen. Deswegen erklärte die SG Rot-Weiß im Gegenzug in der Verhandlung, keine weiteren rechtlichen Schritte gegenüber der vermuteten und dem Fußballclub bekannten Person wegen des unrechtmäßigen Umgangs mit den Pässen zu unternehmen. Mit weiteren Rechtsstreitigkeiten in dieser Frage ist niemandem gedient, schon gar nicht dem Sport in Neuenhagen; allerdings erwarten wir auch einen fairen Umgang vom Fußballclub mit der SG Rot-Weiß Neuenhagen. 

Wer sich selbst ein Bild machen und genauer informieren möchte, kann 
hier das gesamte Urteil nachlesen.